Unser Kollegium

Schulleitung
Frau Hermanns
Frau Ulrich (stellvertretende Schulleitung)
Klassenleitungen im Schuljahr 2026/27
| 1a | Frau Ulrich | 1b | Frau Gütgemann |
| 2a | Frau Kayser | 2b | Frau Zuther |
| 3a | Frau Holtmannspötter | 3b | Frau Feißt |
| 4a | Frau Schreier | 4b | Frau Stehr |
Fachlehrerinnen und Fachlehrer
Herr Fehrmann
Frau Ott
In Elternzeit
Frau Stier
Lehramtsanwärterin
Frau Haßelkus
Sozialpädagogische Fachkraft
Frau Bergmann
Schulsozialarbeiterin
Frau Blaich
0160 909 250 42
anna.blaich@bonn.de

Unsere Leitgedanken
-
In unserer Schule…
… engagieren sich Schule, OGS und Eltern Hand in Hand
-
In unserer Schule…
… leben, lachen und feiern wir
-
In unserer Schule…
… sind wir Teil eines starken Teams
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In unserer Schule…
… lernen wir mit Freude und Erfolg
-
In unserer Schule…
… nutzen wir vielfältige Lernräume und die naturnahe Umgebung
Bilder unserer Schule













































Schulanmeldung
Anmeldetermine der Kreuzbergschule für das Schuljahr 2027/2028:
Die Anmeldegespräche für das Schuljahr 2027/2028 finden von Montag, 09. November 2026 bis Samstag, 14. November 2026 statt. Wir bitten um Terminvereinbarung, entweder persönlich am Tag der offenen Tür oder telefonisch ab dem 12.10.2026.
Unter Downloads finden Sie das Anmeldeformular.
Schulpflichtig sind die Kinder, die bis zum 30.09. des Einschulungsjahrs das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Beim Schulanmeldungstermin bringen Sie bitte mit:
- Ihr Kind
- die Geburtsurkunde Ihres Kindes
- einen Impfnachweis zum Masernschutz
- den rosa Anmeldeschein der Stadt Bonn
Kinder, die erst nach dem 30.09. des Einschulungsjahrs das 6. Lebensjahr vollenden, können nur auf Antrag der Eltern eingeschult werden (sog. „Kann-Kinder“). Wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll, nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit uns auf. Sie erhalten keinen Bescheid durch das Schulamt, sondern müssen selbst einen Anmeldeschein bei der Stadt Bonn anfordern. Eine vorzeitige Einschulung ist nur dann möglich, wenn Ihr Kind auch schulfähig ist, das heißt, wenn es die für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Voraussetzungen besitzt und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist. Die Entscheidung über die Schulfähigkeit trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des amtsärztlichen Gutachtens. (§35 Abs. 2 SchulG)
Die Kreuzbergschule von A-Z
ist neu! Lassen Sie Ihrem Kind Zeit bei allem, was es für die Schule tut. Die Umstellung auf das Schulleben ist nicht für alle Kinder leicht.
Unterstützen und begleiten Sie Ihr Kind. Loben Sie es für kleine Fortschritte, das erhält die kindliche Neugierde und den Spaß am Lernen.
Die Anmeldung der neuen Erstklässler findet in der Regel in der ersten Novemberwoche statt.
Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Homepage in der Rubrik „Unsere Schule“ unter „Schulanmeldung“.
Mit Hilfe der App „Elternnachricht“ können wir auf einfachem und schnellem Weg miteinander kommunizieren. Bitte achten Sie aus organisatorischen Gründen darauf, Krankmeldungen (Fehlzeiten) bis 07.50 Uhr einzutragen bzw. Änderungen zu OGS Abholzeiten o.ä. bis spätestens 11.00 Uhr.
„Elternnachricht“ nutzen wir aber nicht nur als Kommunikationsmittel, sondern auch zur Abstimmung von Terminen oder zum Erstellen von Abfragen.
Eltern, die sich gegen die Verwendung von „Elternnachricht“ entscheiden, erhalten selbstverständlich alle Informationen in ausgedruckter Form über die Postmappe des Kindes.
Die Kinder werden morgens ab 07.45 Uhr von einer Lehrperson auf dem Schulhof beaufsichtigt. Nach dem Klingeln um 07.55 Uhr, stellen sich die Kinder am Aufstellplatz auf und gehen mit den Lehrkräften in ihre Klassenräume.
In den Pausen führen immer zwei Personen Aufsicht. Eine Person beaufsichtigt den Bolzplatz, der/die andere betreut den Schul- und Wiesenhof.
In Ausnahmefällen kann Ihr Kind nach § 43 Abs. 3 des Schulgesetzes vom Unterricht befreit werden. Eine Beurlaubung vom Schulbesuch kann jedoch nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen und wenn nachgewiesen w ird, dass die
Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern.
Wichtige Gründe können z. B. sein:
- Persönliche Anlässe (Hochzeit, Jubiläum, Todesfall)
- Kur
- Religiöse Feiertage z.B. Zucker und Opferfest)
- Vorübergehende, unumgänglich erfor derliche Schließung des Haushaltes wegen besonderer persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse der Eltern (z.B. Krankenhausaufenthalt eines Elternteils, so dass das Kind von den Großeltern wohnortfern betreut werden muss)
- Teilnahme an Wettbewerben/Auftritten
Dazu können Sie ein Antragsformular bei der Klassenlehrerin erfragen und einreichen. Bei einer mehrtägigen Unterrichtsbefreiung entscheidet die Klassenlehrerin nach Rücksprache mit der Schulleitung über die Genehmigung.
Urlaubsfahrten müssen ab der Schulpflicht Ihres Kindes innerhalb der Schulferien stattfinden. Nach § 10 Abs. 3 der Allgemeinen Schulordnung dürfen Kinder unmittelbar vor oder nach den Ferien nicht beurlaubt werden.
Es ist sicher unser gemeinsames Ziel, dass ihr Kind selbstständig wird – das gilt auch für den Schulweg. Unterstützen Sie Ihr Kind, indem Sie es nur bis zum Schulzaun begleiten und dort zügig verabschieden. Wir möchten Sie ausdrücklich bitten, nicht am Zaun oder in Sichtweite zu warten bis die Kinder in die Klassen gehen.
Falls Sie ihr Kind direkt nach dem Unterricht abholen, verabreden Sie einen Treffpunkt am Zaun zum Parkplatz.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Halteverbotszonen auf der Straße vor der Schule zu beachten und nicht den Parkplatz der pädagogischen Mitarbeiter der Schule/OGS und des Kindergartens zu nutzen.
Kinder und Jugendliche sollten nicht aus finanziellen Gründen vom kulturellen und sozialen Leben ausgeschlossen sein.
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind vielfältig: Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarfspaket, Schulbeförderungskosten, Lernförderung, Zuschuss zum Mittagessen, Zuschüsse zu Vereinen, Kultur- oder Freizeitangeboten.
Ihr Kind hat Anspruch auf diese Unterstützung, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Leistungen nach dem SGBII (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Bonn-Ausweis
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter bzw. der Stadtverwaltung oder Sie wenden sich an unsere Schulsozialarbeiterin Frau Anna Blaich (anna.blaich@bonn.de).
Grundsätzlich benötigt unser Sekretariat einen aktuellen Nachweis über die bezogenen Leistungen (z.B. die Kopie des Bonn-Ausweises).
Die Kinder besuchen mit ihrer Klasse alle zwei Wochen unsere eigene Schulbücherei, die mit Hilfe des Online-Tools „Librishare“ verwaltet wird. Dazu erhalten die Kinder zu Beginn der Grundschulzeit einen eigenen Leseausweis. Die Bücher können für maximal vier Wochen ausgeliehen werden.
Die Kreuzbergschule verfügt in allen Klassen über Smartboards und über 64 Schüler I-Pads. Die Kinder arbeiten dabei nicht nur an Lernapps wie „Zebra“, „Klötzchen“ und „Blitzrechnen“, sondern nutzen auch kreative Gestaltungsmöglichkeiten wie den „Book Creator“. Zusätzlich werden die Viertklässler in Kleingruppen gezielt im Bereich „Programmieren“ geschult. Hierbei kommen u.a. Lego Spike, Ozobots, der Dash Roboter und verschiedene Apps zum Einsatz.
Bei der Beschaffung der Schulbücher werden die Eltern von Grundschulkindern jedes Jahr mit einem gesetzlich festgelegten Eigenanteil beteiligt. Zurzeit beläuft sich dieser Eigenanteil auf 16 €.
Die Schulkonferenz der Kreuzbergschule hat bereits vor einigen Jahren beschlossen, den Eigenanteil der Eltern – auf freiwilliger Basis – bis auf maximal 20 € zu erhöhen. Familien, die z.B. einen Bonn-Ausweis besitzen, sind grundsätzlich von dieser Zahlung befreit.
Es ist uns wichtig, dass wir jedes Kind noch vor der Einschulung etwas besser kennenlernen. Aus diesem Grund haben wir in Absprache mit den umliegenden Kindergärten eine Eingangsdiagnostik entwickelt, die wir mit den Kindern am Tag der Anmeldung durchführen.
Dabei bearbeiten die Kinder verschiedene Aufgaben in den Bereichen Feinmotorik, mathematische Vorerfahrungen, sprachliche Fähigkeiten und Wahrnehmung. Die Beobachtungen werden in einem Beobachtungsbogen festgehalten und geben erste Hinweise zum Entwicklungsstand des Kindes.
Die Eltern erhalten dazu im Anschluss eine kurze mündliche Rückmeldung. Zusätzlich kontaktieren wir – das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt – die entsprechenden Kindergärten, um ein umfassenderes Bild von jedem Kind zu bekommen.
Die Einschulung wird bei uns als besonderes Ereignis gemeinsam gefeiert. Zu unserem Einschulungsgottesdienst in der Kirche St. Peter Lengsdorf sind alle Kinder mit ihren Eltern herzlich eingeladen.
Im Anschluss daran begrüßen die Viertklässler alle Schulneulinge mit einer Feier in der Turnhalle. Die Eltern der Viertklässler organisieren Kaffee und Kuchen.
Eltern sind die wichtigsten Partner der gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsaufgabe. Ihre Mithilfe und Mitwirkung ist immer willkommen und notwendig, z.B. bei Ausflügen, Festen, beim Basteln, im Förderverein und natürlich bei Elternabenden (siehe auch „Klassenpflegschaft“).
Zweimal im Jahr finden für alle Klassen Elternsprechtage statt, bei denen Sie die Möglichkeit haben, in aller Ruhe mit der Klassenlehrerin Ihres Kindes zu sprechen.
Wenn Sie ansonsten Gesprächsbedarf haben, vermeiden Sie bitte „Tür und Angel Gespräche“ und vereinbaren Sie stattdessen mit der Lehrkraft einen Termin außerhalb der Unterrichtszeit, da die Lehrer sich in der Unterrichtszeit ganz den Kindern zuwenden wollen.
Sie können die Schule stets unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichen: kreuzbergschule@schulen-bonn.de
Die Lehrkräfte erreichen Sie am einfachsten über die App Elternnachricht oder unter der jeweiligen E-Mail Adresse: vorname.nachname@kreuzbergschule.nrw.schule
Englischunterricht findet ab der dritten Klasse statt. Die Kinder lernen in drei Wochenstunden auf spielerische Art und Weise die englische Sprache und Lebenswelt kennen.
Hierbei steht zunächst der mündliche Spracherwerb im Vordergrund.
Im Jahresverlauf feiern wir mit den Kindern verschiedene Feste, wie z.B. St. Martin, das Weihnachtsbasteln oder das Abschlussfest der Projektwoche. Im Frühjahr/Sommer findet in der Regel ein Sportfest bzw. -wettbewerb statt.
In unserer Schule werden die Kinder ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert und gefordert. Bei Bedarf bieten wir zusätzlich zum Klassenunterricht Förder- oder Forderunterricht an.
Die Teilnehmer der Kleingruppen werden von den Klassenlehrerinnen festgelegt und sind zeitlich begrenzt, damit möglichst viele Kinder davon profitieren können.
Sie sind herzlich eingeladen dem Verein „Freunde und Förderer der Kreuzbergschule Lengsdorf e.V.“ beizutreten und unsere Schule auf diesem Weg zu unterstützen. Das Anmeldeformular erhalten Sie bei der Schulanmeldung. Sollten Sie sich erst später für einen Beitritt entscheiden, finden Sie das Formular auch auf unserer Homepage.
Zu Beginn des Schuljahres kommt auf Wunsch der Schulpflegschaft weiterhin ein Schulfotograf und macht Klassenfotos und Einzelportraits. Im Vorfeld erhalten Sie einen Flyer, auf dem Sie eintragen können, ob Sie Einzelfotos für Ihr Kind wünschen oder nicht. Es besteht keinerlei Teilnahme- oder Abnahmeverpflichtung.
Das Schreiben mit dem Füller lernen die Kinder erst im Laufe des zweiten Schuljahres oder auch Anfang des dritten Schuljahres.
Bis dahin schreiben sie mit Bleistift. Bitte entfernen Sie bis zu diesem Zeitpunkt Füller und Patronen aus dem Mäppchen.
Sie ist die Grundlage für einen erfolgreichen Schultag. Geben Sie Ihrem Kind ein Frühstücksbrot, Obst oder Gemüse und ein Getränk (Wasser oder Schorle) mit.
Bitte vermeiden Sie unnötigen Verpackungsmüll und nutzen stattdessen wiederverwendbare Brotdosen und Getränkeflaschen. Süßigkeiten oder Kuchen sind nur in Ausnahmefällen, z. B. an Geburtstagen erlaubt.
Vor der Einschulung müssen alle Kinder verpflichtend zum Gesundheitsamt zur Schuleingangsuntersuchung.
Hier wird die Schulfähigkeit durch medizinisches Fachpersonal festgestellt. Die Termine werden durch das Gesundheitsamt vergeben. Dazu setzt sich das Gesundheitsamt telefonisch mit allen Eltern der Vorschulkinder in Verbindung. Die Schule wird schriftlich über die Ergebnisse der Eingangsuntersuchung informiert.
Eine Aufnahme in die Grundschule erfolgt immer vorbehaltlich des schulärztlichen Gutachtens.
Hausaufgaben werden von Montag bis Donnerstag erteilt. Sie sind in der Regel so bemessen, dass Kinder der Klassen 1/2 maximal 30 Minuten, Kinder der Klassen 3/4 ca. 45 Minuten Zeit benötigen.
Vor Feiertagen gibt es keine Hausaufgaben.
Die OGS-Kinder erledigen ihre Hausaufgaben während der festen „Lernzeiten“:
- Lernzeit Klasse 1/2: 13.00 – 13.30 Uhr
- Lernzeit Klasse 3/4: 13.45 – 14.30 Uhr
Die Lernzeit findet teilweise auch in Doppelbesetzung mit einer Lehrkraft statt. Da die Lernzeiten in den jeweiligen Klassenräumen stattfinden, haben die Kinder die Möglichkeit, die gesamte Zeit sinnvoll zu nutzen.
Herr Moor ist nicht nur für das Schulgebäude zuständig, sondern er bewahrt auch die gefundenen Kleidungsstücke und Gegenstände der Kinder auf.
Falls ihr Kind also etwas vermissen sollte, wenden Sie sich bitte an Herrn Moor.
In der Kreuzbergschule tragen die Kinder sowohl in den Klassenräumen als auch in der OGS Hausschuhe mit fester Sohle. Aus diesem Grund stehen in den Fluren Schuhregale mit den entsprechenden Schuhkörben. Bitte achten Sie darauf, die Schuhe zu beschriften und regelmäßig die Schuhgröße der Hausschuhe zu überprüfen.
Von der Stadt Bonn wird Herkunftssprachlicher Unterricht (HKU) in vielen verschiedenen Sprachen angeboten.
Einige Kinder unserer Schule erhalten aktuell z.B. Unterricht in ihrer Herkunftssprache Spanisch, Türkisch, Polnisch oder Russisch.
Der Unterricht findet an unterschiedlichen Standorten verschiedener Schulen in Bonn statt.
Die Kinder erhalten über ihre Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht ein separates Zeugnis mit Note, das i.d.R. mit dem Zeugnis der Schule ausgehändigt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Bonn www.bonn.de oder sprechen Sie die zuständige Beraterin Frau Ispirova (anica.ispirova@bonn.de) beim Schulamt für die Stadt Bonn an.
(Jedem Kind ein Instrument, tanzen, singen): Seit dem Schuljahr 2016/17 nimmt die Kreuzbergschule am Projekt „Jekits“ teil. Dieses Projekt läuft in Zusammenarbeit mit der Musikschule Bonn und wird durch öffentliche Mittel gefördert und von verschiedenen Sponsoren der Stadt Bonn unterstützt.
Ziel dabei ist es, dass es jedem Kind – unabhängig seiner sozialen Herkunft – ermöglicht werden soll, ein Instrument zu erlernen. Bereits im ersten Schuljahr wird der Musikunterricht der Schule einmal pro Woche von einer Kollegin der Musikschule Bonn im Tandem mit der Klassenlehrerin erteilt.
Ab dem zweiten Schuljahr haben die Kinder dann die Möglichkeit zwischen zwei Instrumenten ein Instrument auszuwählen (aktuell: Gitarre oder Keyboard) und dieses im Gruppenunterricht zu erlernen. Der Instrumentalunterricht findet zurzeit donnerstags im Anschluss an den Unterricht statt. Die zweiten Klassen starten nach dem Mittagessen um 12.00 Uhr, die höheren Klassen entsprechend später im Laufe des Nachmittags. Der Unterricht wird von einer Kollegin und einem Kollegen der Musikschule erteilt. Zusätzlich findet am gleichen Tag immer auch eine Ensemblestunde mit beiden Instrumentengruppen statt.
Die Kosten für die Teilnahme inklusive der Ausleihgebühr für das gewählte Instrument betragen monatlich ca. 25 €. Familien, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Paket Bildung- und Teilhabe haben, können einen Antrag auf Beitragsbefreiung stellen.
In der Regel fahren die Kinder im vierten Schuljahr gemeinsam mit der Parallelklasse auf eine dreitägige Klassenfahrt mit zwei Übernachtungen. Die Kosten betragen laut Schulkonferenzbeschluss maximal 160 Euro. Familien mit Bonn-Ausweis bekommen diesen Betrag von der Stadt Bonn erstattet.
Eine Klassenkasse ist notwendig, um zusätzliche klasseninterne Ausgaben für Arbeitsmittel, Bastelmaterialien, Feste und Fahrten zu bestreiten. In der Regel wird an den Elternabenden besprochen, wie viel Geld von den Eltern eingesammelt wird und wer die Kasse verwaltet
Für jede Klasse wählen die Eltern am ersten Elternabend jedes Schuljahres eine(n) Klassenpflegschaftsvorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Der oder die Vorsitzende lädt in Absprache mit der Klassenleitung zu den Elternabenden ein.
An den Elternabenden, die in der Kreuzbergschule in der Regel zweimal im Jahr stattfinden, informiert die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer über Lerninhalte und klasseninterne Angelegenheiten werden besprochen.
Regelmäßig halten die einzelnen Klassen gemeinsam mit der Klassenlehrerin oder der Schulsozialarbeiterin einen Klassenrat ab.
In dieser Zeit werden Anliegen der Kinder klassenintern besprochen und geklärt. In diesen Stunden lernen die Kinder aber auch andere Methoden oder auch Spiele zur Förderung der Klassengemeinschaft bzw. der Schülerdemokratie kennen.
Ungefähr alle zwei Jahre bittet die Schulpflegschaft um einen freiwilligen Beitrag zu den Kopierkosten. Wir freuen uns über eine Spende von 5,- € pro Familie.
Wenn Ihr Kind erkrank ist, schicken Sie uns bitte vor 07.50 Uhr möglichst eine Nachricht über die App Elternnachricht. Falls Sie die App nicht nutzen, hinterlassen Sie bitte rechtzeitig eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Schule.
Ein ärztliches Attest wird auch bei mehreren Krankheitstagen nicht benötigt.
Nur bei begründeten Zweifeln behalten wir uns vor, ein Attest einzufordern. Dies gilt z.B. bei auffällig vielen Fehltagen oder bei Fehltagen vor und nach den Ferien.
Sollte Ihr Kind an Tagen direkt vor oder nach den Ferien erkrankt sein, informieren Sie uns bitte grundsätzlich persönlich per Telefon und nicht über die App.
Falls Ihr Kind im Urlaub schwer erkranken sollte oder sich Flugzeiten unvorhergesehen ändern, so dass eine pünktliche Teilnahme am Unterricht nicht möglich ist, benötigen wir ein Attest vom behandelnden Arzt im Ausland bzw. eine Bestätigung der Fluggesellschaft.
In die Leistungsbewertung fließen alle von den Kindern in Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen ein. Dazu gehören nicht nur die schriftlichen Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik (ab Klasse 3), sondern auch sonstige Leistungen wie mündliche und praktische Beiträge oder gelegentliche kurze schriftliche Übungen.
Als Leistung werden nicht nur die Ergebnisse eines Lernprozesses gewertet, sondern auch die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte des Kindes, die zu den Ergebnissen geführt haben. Die Anforderungen der Leistungsbewertung werden im Unterricht erarbeitet und den Kindern transparent gemacht.
„Sei ein Lotse und mach den Schulweg sicher!“
So lautet das Motto der Schülerlotsen, die montags bis freitags in der Zeit von 07.30 bis 08.00 Uhr am Zebrastreifen „Im Mühlenbach“ die Kinder sicher über die Straße begleiten. Die Lotsen sind in der Regel Eltern aus den verschiedenen Klassen unserer Schule, aber auch ehrenamtliche Helfer aus Lengsdorf. Um diesen wichtigen Lotsendienst aufrechterhalten zu können, benötigen wir möglichst viele freiwillige Helfer. Wenn Sie den Lotsendienst unterstützen möchten, melden Sie sich gerne bei der Klassen- und oder Schulleitung. Wir leiten Ihre Kontaktdaten gerne an das Lotsenteam weiter.
Ein von LRS betroffenes Kind zeigt beim Lesen und/oder Rechtschreiben erhebliche Schwächen, trotz normaler oder überdurchschnittlicher Intelligenz. Die Ursachen der LRS können vielfältig sein. Das frühe Erkennen einer solchen Teilleistungsschwäche ist eine Chance, die genutzt werden sollte. In jeder Jahrgangsstufe wird deshalb eine zusätzliche LRS-Förderstunde angeboten. Die Klassenlehrerin führt regelmäßige LRS-Diagnosetests durch und schlägt in Absprache mit den Eltern Kinder für diese zusätzliche Förderstunde vor.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Klassenlehrern bzw. finden Sie unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/eltern/beratung-und-service/besondere-herausforderungen/lese-rechtschreib-und-rechen
Eine Materialliste, auf der alle notwendigen Dinge notiert sind, die ihr Kind im Schuljahr benötigt wie z.B. Schnellhefter, Stifte, Schere oder Kleber, erhalten Sie auf dem Elterninfoabend vor den Sommerferien und am Ende des Schuljahres.
Bitte achten Sie beim Kauf aller Schulsachen auf möglichst hochwertige Qualität.
Die Fähigkeit zum selbstständigen Lernen ist eine wichtige Voraussetzung, um sowohl heute als auch in der Zukunft den Anforderungen in unserer Gesellschaft gerecht zu werden. Ein Kind, das gelernt hat, selbstständig zu arbeiten, zu entscheiden, kritisch und konstruktiv zu argumentieren, gewinnt an persönlicher Handlungskompetenz. Offene Unterrichtsformen wie etwa Wochenplan, Arbeit an Stationen oder Projektarbeit, die in unserem Unterricht eine wichtige Rolle spielen, tragen dazu bei, die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Kinder zu fördern.
In der Kreuzbergschule werden ca. 135 Kinder über den Unterricht hinaus betreut. Das Angebot umfasst sowohl eine Übermittags-betreuung (ÜMI) bis 13.30 Uhr, aber vor allem den Offenen Ganztag bis 16.30 Uhr bzw. freitags bis 15.00 Uhr.
Die OGS bietet nicht nur ein gesundes Mittagessen, sondern auch eine Hausaufgaben-betreuung sowie verschiedene Sport-, Spiel- und Freizeitangebote. Der Träger ist der Förderverein der Schule.
Unsere Schulneulinge werden beim Eintritt in die Schule auch von ihren Paten empfangen. Das sind Kinder der vierten Klassen, die den Erstklässlern helfen, sich in den ersten Schulwochen zu orientieren, sich wohlzufühlen und anzukommen.
Sie helfen auch mal bei kleineren Sorgen und stehen vor allem in den ersten Wochen als Spielpartner bereit.
Die Pausen sind wichtige Spiel- und Erholungszeiten, in denen die Kinder soziale Kontakte knüpfen und Raum für Bewegung haben. Die Spieleausleihe wird dabei in der großen Pause von den Schülern der vierten Schuljahre organisiert. Hier können sich die Kinder beim Spielecontainer die verschiedensten Kleingeräte zum Spielen ausleihen. Im festgelegten Wechsel dürfen die Klassen 1/2 bzw. 3/4 zusätzlich auf den Bolz- und Spielplatz im Kreuzbergpark.
Einmal im Jahr veranstaltet die Kreuzbergschule eine Projektwoche. In der Regel werden dazu die Klassen aufgelöst und die Kinder wählen eine Projektgruppe aus verschiedenen Angeboten aus. Alle Kinder arbeiten dann in jahrgangsgemischten Gruppen zu einem gemeinsamen Motto oder Thema. Auf einem Abschlussfest werden die Aktionen oder Ergebnisse der verschiedenen Projektgruppen den Eltern und Mitschülern präsentiert.
Alle Kinder und Erwachsenen sollen sich in unserer Schule wohlfühlen.
Deshalb hat das Schülerparlament folgende Schulregeln mit allen Kindern der Kreuzbergschule vereinbart:
- Alle Kinder haben die gleichen Rechte.
- Streit lösen wir auf jeden Fall nur mit Worten.
- Wir verhalten uns freundlich und gehen höflich miteinander um.
- Die Toiletten halten wir sauber.
- Wir spielen auf den vereinbarten Flächen des Schulgeländes.
- Im Schulgebäude verhalten wir uns ruhig und rücksichtsvoll.
- Wir gehen sorgsam mit unseren Sachen und den Sachen anderer um.
- Jeder darf mitspielen und niemand wird ausgeschlossen.
- In den Klassenräumen tragen wir Hausschuhe.
- Es ist uns wichtig, dass wir gesund frühstücken.
In den ersten Schulwochen wird noch kein konfessionell getrennter Religionsunterricht erteilt. In dieser Zeit werden im Unterricht vorwiegend soziale Themen behandelt, die den Aufbau einer Klassengemeinschaft fördern sollen. Erst im November (nach St. Martin) werden die Kinder nach katholischer und evangelischer Konfession getrennt unterrichtet.
Parallel dazu gibt es Unterrichtseinheiten für die Kinder, die nicht am konfessionell gebundenen Religionsunterricht teilnehmen. In diesen Stunden können Themen aus dem Bereich Praktische Philosophie besprochen oder auch Themen des Klassenunterrichts vertieft werden.
Ab dem dritten Schuljahr findet einmal im Monat freitags in der ersten Stunde für die kath. Kinder der Klassen 3 und 4 ein Gottesdienst in der Kirche St. Peter statt. Die evangelischen Kinder dieser Jahrgangsstufen feiern zeitgleich in der Bücherei der Schule einen evangelischen Gottesdienst.
Zu St. Martin, Weihnachten und zur Verabschiedung der Viertklässler finden ökumenische Gottesdienste statt, die von den Kindern vorbereitet werden und zu denen alle Kinder und Eltern der Schule stets herzlich eingeladen sind.
Die in den einzelnen Klassen gewählten Klassensprecher und ihre Vertreter treffen sich in der Regel zweimal pro Halbjahr im Schülerparlament. Dort werden gemeinsam mit der OGS Themen und Anliegen aller Schüler besprochen und dann an die Klassen weitergegeben.
Unser Schulhund Theo (Golden Retriever) besucht an zwei Tagen in der Woche unsere Schule. Mit seinem freundlichen Wesen bringt er Freude, Ruhe und Wohlbefinden in den Unterricht.
Als neues Mitglied unserer Schulgemeinschaft trägt er zu einem rücksichtsvollen Miteinander bei.
Die gewählten Elternvertreter jeder Klasse und ihre jeweiligen Vertreter bilden die Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaft tagt in der Regel zweimal im Jahr. Zu Beginn jedes Schuljahres wählt die Schulpflegschaft aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Vertreter/in.
Zusätzlich wählt die Schulpflegschaft neben der/m Vorsitzende/n zwei weitere Vertreter für die Schulkonferenz, die neben der Schulleitung zu gleichen Teilen von Eltern und LehrerInnen besetzt ist (in der Kreuzberg-schule 3:3). Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium der Schule und entscheidet z.B. über pädagogische Konzepte, neue Schulbücher, den Etat für Lehr- und Lernmittel oder bewegliche Ferientage.
Der Schulranzen Ihres Kindes muss nicht unnötig voll sein. Räumen Sie ihn bitte regelmäßig mit Ihrem Kind auf und überprüfen Sie, ob der Schulranzen richtig auf dem Rücken Ihres Kindes sitzt. Vieles kann in der Ablage unter dem Tisch des Kindes bleiben. Bitte achten Sie auch regelmäßig darauf, dass noch alle Materialien vollständig sind (Kleber, Spitzer, Schere, Radiergummi etc.).
Frau Blaich ist die Schulsozialarbeiterin unserer Schule. Sie unterstützt die Klassen bei verschiedenen Formen des Sozialtrainings, in der Demokratiebildung (Klassenrat, Schülerparlament) und bei der Streitschlichtung.
Außerdem bietet Frau Blaich den Kindern ihre Hilfe an, wenn es anhaltende Probleme mit Mitschülern oder auch Sorgen zu Hause gibt. Eltern, die Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) oder zu den Möglichkeiten außerschulischer Unterstützung haben, können sich ebenfalls an Frau Blaich wenden.
Frau Blaich ist jeden Mittwoch und Donnerstag an der Kreuzbergschule. Die Kinder können sie jeder Zeit ansprechen oder in ihre Sprechstunde kommen.
Darüber hinaus kann sie von Montag bis Donnerstag unter folgenden Kontaktdaten erreicht werden:
Anna Blaich
Sozialarbeit an Bonner Schulen
Heilsbachstr. 4, 53123 Bonn
0160-90925042
anna.blaich@bonn.de
Das Schutzkonzept der Kreuzbergschule, beschreibt Schutzmaß-nahmen und Abläufe, die Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen sollen. Die Inhalte wurden gemeinsam von Mitarbeitern der Schule und OGS sowie der Schulsozialarbeiterin erarbeitet.
Die Kinder der Kreuzbergschule haben jeweils ein halbes Jahr im 2. Schuljahr und ein halbes Jahr im 3. Schuljahr Schwimmunterricht.
Solange das Hardtbergbad geschlossen ist, findet der Schwimm-unterricht für das zweite Schuljahr in der Derletalschule und für das dritte Schuljahr in der Ludwig Richter Schule statt.
Die Kinder benötigen dazu einen Badeanzug/Badehose, ein Handtuch und bei längeren Haaren eine Badekappe. Außerdem achten wir im Winter auf eine Mütze, die die Kinder nach dem Schwimmen tragen müssen.
Alle Klassen haben drei Stunden Sport in der Woche. Dieser findet in der Regel in der angrenzenden Turnhalle statt. Für den Sportunterricht benötigen die Kinder saubere, feste Turnschuhe, ein T-Shirt und eine Sporthose. Die Sportsachen verbleiben in der Regel in einer Sporttasche an der Garderobe der Schule, sollten aber regelmäßig gewaschen werden. Über die Sicherheit im Schulsport werden Sie bei Schulbeginn extra informiert (Brille, Haarspangen, Ohrringe etc.).
In der Regel findet bei uns einmal im Jahr ein „Tag des Sports“ statt. Dieser umfasst verschiedene Bewegungsaufgaben der Leichtathletik und diverse Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten auf dem Schulgelände und im Kreuzbergpark.
Die Kreuzbergschule nimmt jedes Jahr mit allen Kindern am Lengsdorfer St. Martinzug teil. Dazu werden die Laternen vorher an einem „Laternenbasteltag“ in den einzelnen Klassen gebastelt. Beim Martinszug gehen die Kinder mit ihren Klassen und ohne Elternbegleitung mit. Die Eltern holen die Kinder erst beim großen Martinsfeuer auf dem Schulhof ab.
An der Kreuzbergschule werden einige Kinder der dritten Schuljahre in einer AG zu Streit-schlichtern ausgebildet. Diese Streitschlichter werden in den großen Pausen eingesetzt und versuchen, bei Konflikten zu helfen und gemeinsam mit den Streitenden eine Lösung zu finden. Das Bensberger Mediationsmodell, das auch in der OGS eingesetzt wird, dient dabei als Grundlage.
Die Stundentafel für die Grundschule umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Sachunterricht Sport, Religion, Musik und Kunst. Die Gesamtunterrichtszeit (Unterrichts- bzw. Wochenstunden) sieht für die einzelnen Jahrgänge einen Minimal- und einen Maximalplan vor:
1. Schuljahr: 21-22 Wochenstunden (WS)
2. Schuljahr: 22-23 WS
3. Schuljahr: 25-26 WS
4. Schuljahr: 26-27 WS
Im Herbst veranstaltet die Kreuzbergschule einen Tag der Offenen Tür, damit vor allem interessierte Eltern und Kindergartenkinder die Gelegenheit haben, die Schule kennenzulernen.
Aktuelle Informationen erfahren Sie dann unter „Termine“ auf der Homepage. Die Kinder der Kreuzbergschule haben an diesem Tag verpflichtend Unterricht.
Bitte sorgen Sie dafür, dass immer eine aktuelle Telefonnummer in der Schule vorliegt, so dass wir Sie in einem Notfall benachrichtigen können.
Bei Berufstätigkeit sollte auf jeden Fall eine zusätzliche Nummer genannt werden (dienstl. Nummer, Handy, Großeltern etc.).
Sollte Ihr Kind einen Unfall auf dem Schulweg, in der Schule oder bei einer schulischen Veranstaltung haben, ist es stets über die Unfallkasse NRW versichert. Der notwendige Unfall-Meldebogen wird mit Hilfe Ihrer Angaben von den zuständigen Mitarbeitern des Vor- oder Nachmittages ausgefüllt und an die Unfallkasse geschickt.
Falls Gegenstände Ihres Kindes nachweislich in der Schule beschädigt oder entwendet wurden, melden Sie sich bitte im Sekretariat.
| 7:45 Uhr – 8:00 Uhr | Aufsicht auf dem Schulhof |
| 8:00 Uhr – 8:45 Uhr | 1. Stunde |
| 8:45 Uhr – 9:30 Uhr | 2. Stunde |
| 9:30 Uhr – 9:40 Uhr | Frühstückspause |
| 9:40 Uhr – 10:00 Uhr | große Hofpause |
| 10:00 Uhr – 10:45 Uhr | 3. Stunde |
| 10:45 Uhr – 11:30 Uhr | 4. Stunde |
| 11:30 Uhr – 11:45 Uhr | kurze Hofpause |
| 11:45 Uhr – 12:30 Uhr | 5. Stunde |
| 12:30 Uhr – 13:15 Uhr | 6. Stunde |
Im Frühjahr (April/Mai) werden in den dritten Schuljahren in den Fächern Deutsch und Mathematik Vergleichsarbeiten geschrieben.
Diese Vergleichsarbeiten finden für alle dritten Schuljahre in ganz NRW zeitgleich statt. Die genauen Inhalte erfahren die Schulen erst wenige Tage vorher und können von daher nicht „trainiert“ werden. Die Ergebnisse werden digital erfasst und vom Land ausgewertet. Die Schule erhält einige Monate später dazu eine Auswertung und Rückmeldung.
Über die Ergebnisse werden die Lehrerkonferenz, die Schulkonferenz, das Schulamt und die Eltern der Drittklässler informiert. Die Ergebnisse der einzelnen Kinder gehen weder in die Zeugnisnoten ein, noch geben sie Aufschluss über die weitere schulische Laufbahn des Kindes.
Die Verkehrserziehung findet an unserer Schule in enger Zusammenarbeit mit der Polizei statt. Bereits im ersten Schuljahr besucht eine Verkehrspolizistin die Kinder in den Klassen und übt u.a. das korrekte Überqueren der Straße. Ebenfalls werden die Regeln zum Parken vor der Schule besprochen, damit auch die Kinder wissen, an welchen Abschnitten der Schulstraße sie gefahrlos aus dem Auto steigen können.
Im vierten Schuljahr liegt der Schwerpunkt der Verkehrserziehung auf dem Fahrradfahren. Die Kinder lernen in Theorie und Praxis, wie sie sich auf dem Fahrrad sicher im Straßenverkehr bewegen.
Den Schulweg sollten Sie schon vor Schulbeginn mit Ihrem Kind eintrainieren. Überlegen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind einen möglichst verkehrssicheren Weg und weisen Sie Ihr Kind auf mögliche Gefahren hin.
Falls Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, beachten Sie bitte das absolute Halteverbot vor der Schule, besonders in der kleinen Sackgasse (Feuerwehrzufahrt).
Eine sichere Möglichkeit zum Aussteigen gibt es entlang der Schulstraße oder auf dem Parkplatz hinter der Turnhalle.
In der Regel durchlaufen Kinder die Grundschule in vier Jahren. Nach der erfolgreichen Schuleingangsphase (1. und 2. Schuljahr) erfolgt die Versetzung in die dritte und ein Jahr später in die vierte Klasse.
Sollte es aus den verschiedensten Gründen für ein Kind besser sein, dass es die Schuleingangsphase in drei Jahren durchläuft, können die Eltern im Laufe des zweiten Schuljahres einen freiwilligen Rücktritt in die Klasse 1 beantragen.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Kind aufgrund seiner überdurchschnittlichen Leistungen eine Klasse überspringt und den nächsthöheren Jahrgang besucht. In beiden Fällen werden im Vorfeld Beratungsgespräche mit der Klassenlehrerin stattfinden.
Zu Beginn des ersten Elternabends im vierten Schuljahr werden die Eltern über den Übergang an die weiterführenden Schulen informiert. Hier erfahren Sie alles zum zeitlichen und organisatorischen Ablauf der Anmeldungen.
Um sich zusätzlich über die Angebote der umliegenden weiterführenden Schulen zu informieren, findet im jährlichen Wechsel an einer Grundschule im Bezirk Hardtberg eine Infobörse statt, auf der sich ca. zwölf Schulen in Form eines Infostandes vorstellen.
Außerdem veranstalten aber auch alle weiterführenden Schulen selbst Tage der Offenen Tür, für deren Besuch die Viertklässler freigestellt werden können. Eine Übersicht hierzu finden Sie auf der Homepage der Stadt Bonn aber auch auf einer Übersicht, die Sie am Ende des dritten Schuljahres über die Klassenlehrerinnen zugeschickt bekommen.
In der Regel kommen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes einmal jährlich in jede Klasse und gestalten zwei Unterrichtsstunden zum Thema „Zahnprophylaxe“. Die Inhalte und Methoden sind dem jeweiligen Jahrgang angepasst.
Die Kinder der Kreuzbergschule erhalten sogenannte Rasterzeugnisse, bei denen die erworbenen Kompetenzen in vier Abstufungen bewertet (angekreuzt) werden.
Zeugnisse gibt es in den Klassen 1 und 2 jeweils nur am Ende des Schuljahres. In den Klassen 3 und 4 bekommen die Kinder sowohl zum Halbjahr als auch zum Schuljahresende Zeugnisse, auf denen zusätzlich zum Raster auch die Noten für die einzelnen Fächer vermerkt sind.
Benotete Klassenarbeiten werden erst ab dem dritten Schuljahr ausschließlich in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben.

